Geschäftsbedingungen – AGB
Tanzschule Trautz (Inh. Dagmar Fink-Käsweber), Ilzweg 5, 82140 Olching (Stand: 01.01.2023)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge (einschließlich Anmeldungen) der Kunden mit der Tanzschule Trautz, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund einer Anmeldung zu einem Tanzkurs oder ähnlichem, eines Tanzkreisvertrages oder durch Teilnahme an einer Veranstaltung (durch Zahlung des Eintrittspreises/ Zutritt in unsere Räumlichkeiten) zum Besuch und zur Teilnahme berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss in der Tanzschule
Der Vertragsschluss kommt in der Tanzschule durch Unterschrift des Kunden oder seines gesetzlichen Vertreters zustande und ist rechtsverbindlich.
Die Tanzschule Trautz ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss, in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn eine zuvor bestehende Anmeldung des Kunden mit der Tanzschule Trautz aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Kunden durch die Tanzschule Trautz gekündigt wurde. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch den Kunden gilt Ziffer 5.4.1. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch den Kunden sind alle in Anspruch genommenen Leistungen zu begleichen, vereinbarte und bereits gezahlte einmalige Gebühren und anteilige monatlichen Beiträge werden nicht erstattet.
1.2.1. Eine Buchungsbestätigung wird nicht versandt.
1.2.2. Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen sind ungültig.
1.3. Vertragsschluss per Telefon, auf dem Postweg oder per Telefax
Bei Anmeldung / Vertragsschluss per Telefon, auf dem Postweg oder per Telefax gelten die unter 1.2 aufgeführten Regularien entsprechend.
1.4. Vertragsschluss durch Online-Anmeldung
Bei der Online-Anmeldung über unsere Website stellt der Kunde oder sein gesetzlicher Vertreter durch Anklicken der Schaltfläche „verbindliche Anmeldung abschicken“ ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots und damit der Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die Tanzschule Trautz speichert die Online-Anmeldung des Kunden und sendet diese in der Bestätigung per E-Mail zu. Die Tanzschule Trautz ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn eine zuvor bestehende Anmeldung des Kunden mit der Tanzschule Trautz aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Kunden durch die Tanzschule Trautz gekündigt wurde. Für den Kunden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. Im Fall des Widerrufs durch den Kunden sind alle in Anspruch genommenen Leistungen zu begleichen, vereinbarte und bereits gezahlte einmalige Gebühren und anteilige monatlichen Beiträge werden nicht erstattet. Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen sind ungültig.
1.5. Wiederholer-Honorar
Bei Wiederholung desselben Tanzkurses (z.B. Stufe 1 Salsa) innerhalb von 2 Jahren bezahlen Kunden nur das ½ Honorar. Dies muss ausdrücklich bereits bei Anmeldung seitens des Teilnehmers geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Rückerstattung ist nicht möglich.
1.6. Geschwisterrabatt
Bei gleichzeitigem Besuch eines Tanzkurses (mind. 10 Unterrichtsstunden) von mehreren Familienmitgliedern (z.B. Geschwister in einem Jugendtanzkurs oder Eltern im Paartanzkurs und Tochter im Jugendkurs) als Vollzahler (keine Wiederholer und keine Sonderkurse) erhält jedes “ Familienmitglied“ 5,- € Nachlass. Bei der Buchung von Tanzkreisverträgen oder des „Trautz Dance Specials“ beträgt der Nachlass 1,- € pro Familienmitglied und Monat. Dieser Geschwister-/ Familienrabatt muss ausdrücklich bereits bei Anmeldung seitens des Teilnehmers geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Rückerstattung ist nicht möglich.
1.7. Besonderheiten für Jugendliche und Kinder
Für Jugendliche und Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Anmeldung / ein Vertrag nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
Mit der Teilnahme an der ersten Unterrichtsstunde gilt diese Zustimmung als erteilt.
1.8. Teilnahme am Tanzkurs
Die Teilnahme an einer Tanzkursstunde ist automatisch auch die Anmeldung zu diesem Kurs. Probestunden sind ausdrücklich nur in den in den Programmen mit „Probestunde möglich“ bezeichneten Kursen möglich. Für Kinder kostet die erste Probestunde 10,- €, die 2. Probestunde wird mit 15,– € berechnet. Sollten Erwachsene eine Probestunde machen wollen, so wird diese mit 20,– € pro Person und Stunde berechnet. Bei Kursanmeldung (innerhalb desselben Monats) werden diese Beträge angerechnet.
1.9. Abmeldung vom Tanzkurs
Eine Abmeldung ist nur in Textform mit Zugang mindestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Eine E-Mail gilt nur als Abmeldung in Textform, wenn Sie von uns in Textform rückbestätigt wurde! Im Falle einer Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € pro Person erhoben. Spätere Abmeldungen (ab 6 Kalendertage vor Kursbeginn) verpflichten zur Zahlung des vollen Kurshonorars. Aus Kulanzgründen gewähren wir hier auf Wunsch einen Gutschein für alle nicht besuchten Stunden ab Eingang der Abmeldung. Diese ist zu richten an: Tanzschule Trautz, Ilzweg 5, 82140 Olching. Ein Gutschein wird nur auf schriftlichen Wunsch hin (zusammen mit der Abmeldung) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € pro Person zugesendet. Keine Barauszahlung möglich. Dieser Gutschein ist nicht übertragbar.
1.10. Stornierung von Veranstaltungen
Reservierte Karten für unsere Veranstaltungen können nur bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsdatum kostenfrei storniert werden. Die Reservierungsgebühr wird nicht rückerstattet. Nicht rechtzeitig bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsdatum stornierte Karten verpflichten zum Kauf der Karten. Bereits verkaufte Karten können nur auf Kommission zurückgegeben werden.
1.11. Daten
Die auf der Anmeldung oder auf Verträgen angegebenen persönlichen Daten werden von der Tanzschule Trautz nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung abgespeichert und gesichert. Die Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke verwendet und keinen unbefugten Dritten zugänglich gemacht. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die gespeicherten Daten gelöscht.
2. NUTZUNG DER Tanzschule
2.1. Hausordnung
Die Tanzschule Trautz ist berechtigt, eine für die Kunden verbindliche Hausordnung für die Tanzschule und alle weiteren Unterrichtsräume aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Räumlichkeiten und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.2. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Tanzschule, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.3. Aufsichtspflicht für Kinder
Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt außerhalb der Unterrichtszeiten den Eltern, bzw. Ihren gesetzlichen Vertretern.
2.4. Tanzunterricht
Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Kurse mit einer Dauer von 90 Minuten beinhalten in der Regel 15 Minuten Pausenzeit. Kurse mit einer Dauer von 60 Minuten werden ohne Pause unterrichtet.
Die Buchung eines Tanzkurses umfasst nur den Tanzkursinhalt und die Zeit(stunden). Aus organisatorischen Gründen behalten wir es uns vor, sowohl Kursräume als auch Tanzlehrer zu wechseln. Sollte ein Tanzkurs aus welchen Gründen auch immer nicht stattfinden, werden Sie von uns benachrichtigt und erhalten selbstverständlich Ihr bezahltes Honorar zurück.
Für vom Kunden versäumte Unterrichtsstunden wird kein Honorar rückerstattet. Die Tanzschule Trautz bietet jedoch an, soweit das Kursangebot dies zulässt, in einem anderen Kurs gleicher Art (z.B. Stufe 1 Salsa) die versäumten Stunden nachzuholen. Dies geht nur nach vorheriger Absprache. Sollte ein Kurs kundenseitig abgebrochen werden, so können die versäumten Stunden auf Wunsch des Kunden aus Kulanzgründen für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung des Kurshonorars erfolgt nicht.
2.5. Höhere Gewalt
Ist uns infolge eines Ereignisses höherer Gewalt die Vertragserfüllung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, sind wir für die Dauer und im Umfang des Leistungshindernisses von unserer Leistungspflicht befreit. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes außerhalb unseres Einflussbereiches liegende, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignis, insbesondere eine Pandemie/Epidemie, Brand/Feuer, Überschwemmungen, unverschuldete Betriebsstörungen oder behördliche, nicht betriebsbezogene Verfügungen. Bei Ereignissen höherer Gewalt sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Sollte eine Präsenzveranstaltung infolge höherer Gewalt ausfallen, behalten wir uns vor, die betroffenen Kurse, soweit im Einzelfall für den Kunden zumutbar, als Digital- bzw. Onlinekurs durchzuführen. Im Übrigen stellen wir dem Kunden für ausgefallene Kurstunden/Veranstaltungen einen Gutschein aus, mit dem die ausgefallene(n) Stunden/Veranstaltung, innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Wiederaufnahme der betroffenen Kursstunden/ Veranstaltung und unter der Voraussetzung der Zumutbarkeit der Nachholung für den Kunden, nachgeholt werden können.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Kundendaten
3.1.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Tanzschule Trautz bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation erfolgen kann. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen der Tanzschule Trautz (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.1.2. Der Kunde hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, der Tanzschule Trautz unverzüglich mitzuteilen.
3.2. Unübertragbarkeit der Berechtigung an der Kursteilnahme
Die Kursteilnahme bei der Tanzschule Trautz ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
3.3. Choreographien und Figurenkombinationen
Die im Kurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien, usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
Sollte eine Weitergabe an Dritte geplant sein, so ist dies der Tanzschule Trautz schriftlich anzuzeigen, genehmigungspflichtig und muss extra entlohnt werden.
3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist den Kunden untersagt, in der Tanzschule Trautz zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es unseren Kunden und Gästen untersagt, Getränke und / oder Essen in die Tanzschule Trautz mitzubringen. Ausgenommen hiervon sind vorab abgesprochene Veranstaltungen. Ausschließlich für Kinder ist die Mitnahme eines Getränks für den Verzehr im Tanzkurs gestattet.
4. Honorare
4.1. Fälligkeit der Honorare
4.1.1. Ist auf der Anmeldung / im Kursprogramm / in dem Vertrag ein einmaliges Honorar vereinbart, wird dieses am ersten Kurstag zur Zahlung fällig. Jede Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des gesamten Kurshonorars. Alle angegebenen Preise verstehen sich pro Person und sind Endpreise incl. aller gesetzlicher Abgaben. Das Kurshonorar kann entweder zur ersten Stunde in bar oder unbar, oder bis eine Woche vor Kursbeginn an die Bankverbindung: Tanzschule Trautz, IBAN DE74 7005 3070 0001 9291 99 bei der Sparkasse Fürstenfeldbruck überwiesen werden. Bitte Kursbezeichnung und den Kundenname mit angeben.
4.1.2. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Anmeldegebühr am Tag des Vertragsbeginns fällig.
4.2. Preiserhöhungsrecht
Die Tanzschule Trautz kann bei außerordentlichen Kostensteigerungen ihre Preise auch bei laufenden Verträgen in angemessener Höhe durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) erhöhen. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden, übernächsten Monatsersten wirksam.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Der Kunde ist bei Vertragsabschluss für Tanzkreisverträge verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde wird der Tanzschule Trautz hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, behält die Tanzschule Trautz sich das Recht vor, dem Kunden Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Kunden schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften ist neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € pro Vorgang zu zahlen.
4.4.2. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Tanzschule Trautz berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Tanzschule Trautz berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertrag angegebene Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 4 Wochen.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Der Kunde ist berechtigt, seinen Vertrag ausschließlich mit der so genannten Stilllegungsvereinbarung (Formular der Tanzschule Trautz) stillzulegen. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf der Stilllegungsvereinbarung angegeben; der Kunde kann seinen Vertrag pro Jahr nur einmal stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist die Tanzschule Trautz mindestens 7 Kalendertage vor dem Beginn der Stilllegung durch den Kunden gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist der Kunde von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Beiträge befreit und kann Leistungen in der Tanzschule Trautz nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit von zusätzlich gebuchten Tanzkursen wird durch die Stilllegung nicht berührt. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Tanzschule Trautz zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.2.5. Während einer Stilllegung kann keine Kündigung erfolgen.
5.3. Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch den Kunden
5.4.1. Jede Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch den Kunden ist in Textform zu erklären, bzw. anzuzeigen und an die Tanzschule Trautz auf dem Postweg, per Telefax oder E-Mail (z.Zt. info@tanzschule-trautz.de) zu versenden.
Den Nachweis für den Kündigungszugang trägt der Kündigende.
6. HAFTUNG der Tanzschule Trautz
6.1.1. Die Haftung der Tanzschule Trautz ist auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für ein etwaiges zurechenbares Verschulden ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Entsprechende Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit bzw. von Kardinalspflichten, die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
6.1.2. Die Tanzschule Trautz übernimmt keine Haftung für Garderobe.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Änderungen dieser AGB
Die Tanzschule Trautz ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an seine zuletzt bekanntgegebene E-Mail- oder Postadresse informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung der geänderten Regelungen in das Vertragsverhältnis uns gegenüber zumindest in Textform widerspricht.
7.2. Aufrechnungsverbot
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Tanzschule Trautz aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Kunden gegen die Tanzschule Trautz auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Verträge unwirksam sein oder werden, so lässt dies deren Wirksamkeit sowie deren übrige Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Uns sind alle Menschen willkommen, egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft, sexueller Orientierung und Religion.